Gebrauchtes Wohnmobil - mobil unterwegs

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Die Erkundung der Natur mit dem eigenen Wohnmobil verbunden mit der Reisefreiheit und der Flexibilität der Reiseroute ist für viele ein großer Traum. Wahr werden kann dieser mit dem Kauf eines gebrauchten Wohnmobils. Hier gilt es viele Punkte zu beachten, damit der Traum von dem Abenteuer Wohnmobil nicht in einem Alptraum endet.


Egal ob ein Kauf von einem Händler oder von einem privaten Verkäufer erfolgt, sollte ein besonderes Augenmerk auf die Feuchtigkeit gelegt werden, wenn man ein gebrauchtes Wohnmobil erwerben möchten. Denn ein undichtes Wohnmobil und eindringende Feuchtigkeit können schwere Folgen haben. Der Aufbau des Wohnmobils sollte daher genau auf Dichtigkeit unter die Lupe genommen werden. Es ist sehr sinnvoll in dem Kaufvertrag schriftlich festzuhalten, dass das Wohnmobil keine Schäden durch Feuchtigkeit hat. Auf mündliche Aussagen sollte hier nicht vertraut werden.


Ebenfalls ist es wichtig, vor einem Kauf die maximale Zuladung zu klären. Ist ein Wohnmobil mit enormer Sonderausstattung bestückt, wird dadurch die Zuladungsmöglichkeit erheblich eingeschränkt. Eine Fahrt oder ein Check-up auf einer Waage können hier zuverlässige Aufklärung leisten. Ist man mit einem zu schweren Wohnmobil unterwegs, muss man mit Bußgeldern rechnen. Besonders bei Urlauben im Ausland können diese sehr teuer ausfallen.


Kauft man ein gebrauchtes Wohnmobil bei einem Händler, so hat man den Vorteil einer einjährigen Sachmangelhaftung. Der Mangel muss dann bei der Übergabe aber bereits vorgelegen haben. Auch eine fehlende Aufklärung hierüber ist Voraussetzung. Mit dem Kauf eines gebrauchten Wohnmobils können lange Lieferzeiten vermieden werden. Enorm viel Geld einsparen lässt sich aber dadurch nicht. Wohnmobile gelten als sehr wertstabil. Gute Preise bieten aber vor allem Händler, die ein Objekt aus der Vermietung verkaufen wollen. Was es auch zu bedenken gilt: Die Hauptuntersuchungsfrist ist bei Mietfahrzeugen auf 12 Monate abgekürzt. Auch bei einem Händler sollte eine Feuchtigkeitsprüfung verlangt werden. Im besten Falle mit schriftlicher Bestätigung. Unerlässlich ist auch eine Probefahrt, bevor man seine Unterschrift unter den Kaufvertrag setzt. Sinnvoll ist es auch, einen Verkäufer in der Nähe des Wohnortes zu suchen. Lange Fahrten bei Sachmängeln in Kauf zu nehmen, ist hier eine eher negative Option.


Sollte man ein gebrauchtes Wohnmobil von Privatleuten kaufen, muss man sich bewusst sein, dass diese nicht für Mängel haften. Diese kann vertraglich ausgeschlossen werden. Umso wichtiger ist es dann, das Wohnmobil vor Vertragsunterzeichnung genau zu prüfen. Sinnvoll kann es sein, sich Rechnungen über bereits erfolgte Reparaturen vorlegen zu lassen. Zu prüfen ist auch, ob die Gasprüfung erfolgt ist. Eine entsprechende Prüfplakette kann hier Aufklärung erteilen. Bei der Gasprüfung werden Kochstellen, Kühlschränke und Heizungen im Wohnmobil überprüft. Die Untersuchung ist alle zwei Jahre Pflicht und muss in einem Prüfbuch notiert werden. Des Weiteren wird das Wohnmobil mit einer Prüfplakette ausgestattet. Es gibt heutzutage viele Campingplätze, die nur mit dieser Prüfplakette genutzt werden dürfen. Wird vom privaten Käufer ein Mangel böswillig verschwiegen, kann man ihn dafür in Anspruch nehmen und vom Kaufvertrag zurücktreten. Allerdings muss die Arglist dann vor Gericht bewiesen werden.


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